Strafkringel

Plauderecke, Dies und Das
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perle
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Registriert: 08.08.2016, 14:37

Strafkringel

Beitrag von perle »

Hi,
ich habe eine Frage an Regelkundige
Verletzt ein Boot die geltenden Vorfahrtsregeln und es wird ein Strafkringel ausgesprochen, bis wann muß er ausgeführt werden ?
Sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt vor erreichen der Ziellinie.
Gruß
Perle
GER 172, 2,4. GHz
G11
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Registriert: 27.10.2016, 15:02
Wohnort: Potsdam

Re: Strafkringel

Beitrag von G11 »

Hallo Peter,

Die Antwort auf Deine Frage steht in Regel 44.2. Du mußt Dich so bald wie möglich freisegeln und dann Deinen Dreher so fahren, dass Du niemanden behinderst. Das heißt also, Du kannst Dir den Dreher nicht bis zum Schluß aufheben. Sofort muss es aber auch nicht sein, Du mußt ja eine Position erlangen, in der Du frei drehen kannst.

Gruß
Andreas

44.2 Ein-Drehung- und Zwei-Drehungen-Strafen

Nachdem sich ein Boot so bald wie möglich nach dem Vorfall von anderen Booten freigesegelt hat, nimmt es eine Ein-Drehung- oder Zwei-Drehungen-Strafe an, indem es unverzüglich die geforderte Anzahl von Drehungen in der gleichen Richtung einschließlich einer Wende und einer Halse für jede Drehung ausführt. Wenn ein Boot die Strafe auf oder in der Nähe der Ziellinie ausführt, muss es vollständig auf die Bahnseite der Linie segeln, bevor es durchs Ziel geht.
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